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Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AML) und Richtlinie zur Legitimationsprüfung (KYC)

1. trade.study und Partner unseres Unternehmens (nachfolgend als "Unternehmen" bezeichnet) werden alles daran setzen, Geldwäsche sowie die Finanzierung terroristischer und krimineller Aktivitäten zu verhindern und aktiv dagegen anzugehen. Unser Unternehmen verpflichtet alle Führungspersonen, Mitarbeiter und Partner zur Einhaltung der Richtlinien, die die Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen zum Zwecke der Geldwäsche verhindern.

2. Geldwäsche im Sinne dieser Richtlinie ist die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes und anderer monetärer Instrumente in den legalen Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, unrechtmäßige Aktivitäten zu verdecken und den Anschein zu erwecken, die Geldmittel seien legal erworben worden.

3. Geldwäsche besteht im Allgemeinen aus drei Schritten. Während des Schrittes der sog. "Platzierung" werden die aus kriminellen Aktivitäten generierten Geldmittel in das Finanzsystem eingeschleust, nachdem sie in monetäre Instrumente umgewandelt wurden (z.B. Zahlungsanweisungen oder Reiseschecks) oder auf Konten von Finanzinstituten eingezahlt wurden. Im Laufe der sog. "Umschichtung" werden die Geldmittel auf Konten bei anderen Geldinstituten überwiesen, um das Geld noch weiter von seiner ursprünglichen Quelle abzugrenzen. Bei der "Eingliederung" werden die Geldmittel in die Wirtschaft für den Erwerb rechtmäßiger Güter eingeschleust oder zur Finanzierung weiterer Straftaten oder rechtmäßiger Unternehmungen eingesetzt. Die Terrorismusfinanzierung folgt nicht zwangsläufig einer Straftat. Vielmehr wird versucht, die Geldquellen zu verdecken oder die Geldmittel zu einem späteren Zeitpunkt für kriminelle Aktivitäten zu nutzen.

4. Alle Mitarbeiter unseres Unternehmens, die mit der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen unseres Unternehmens betraut ist und direkt oder indirekt mit den Kunden unseres Unternehmens zusammenarbeiten, müssen die in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit anwendbaren Gesetze und Vorschriften kennen. Die damit einhergehenden Verpflichtungen sind jederzeit einzuhalten, so dass stets im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften gehandelt wird.

5. Zu den Gesetzen und Vorschriften gehören u.a. die «Customer Due Diligence for Banks» (Sorgfaltspflichten für Banken, 2001) und «General Guide to Account Opening and Customer Identification» (Allgemeine Richtlinien zur Kontoeröffnung und Identifizierung von Kunden, 2003) des Baseler Ausschusses für die Bankenaufsicht, die Forty + nine Recommendations for Money Laundering der FATF, USA Patriot Act (2001), das Gesetz "Prevention and Suppression of Money Laundering Activities Law" aus dem Jahre 1996.

6. Um die Einhaltung dieser Richtlinie zu gewährleisten, hat unsere Unternehmensleitung eine Handlungsrichtlinie für die Regelkonformität und den Kampf gegen Geldwäsche entwickelt. Zweck dieser Handlungsrichtlinie ist die Koordinierung der regulatorischen Anforderungen im gesamten Unternehmen und unter konsolidierten Rahmenbedingungen. Somit sollen mögliche Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in allen Unternehmensbereichen, bei allen Tätigkeiten und in allen Unternehmensteilen wirksam verringert werden.

7. Jeder Partner unseres Unternehmens muss die Vorschriften der Anti-Geldwäsche-Richtlinie und der Richtlinie für Legitimationsprüfung einhalten.

8. Sämtliche Identitätsnachweise und Datensätze müssen entsprechend den geltenden Gesetzen und Vorschriften für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden.

9. Alle neuen Mitarbeiter erhalten im Rahmen eines verpflichtenden Ausbildungsprogramms eine Anti-Geldwäsche-Schulung. Die mit den einschlägigen Aufgaben betrauten Mitarbeiter werden jährlich In Hinblick auf die Anti-Geldwäsche-Richtlinie und die Richtlinie für Legitimationsprüfung geschult. Für Mitarbeiter, die mit einschlägigen Aufgaben in Bezug auf die Anti-Geldwäsche-Richtlinie und die Richtlinie für Legitimationsprüfung betraut sind, ist die Teilnahme an entsprechenden themenbezogenen Schulungen verpflichtend.

10. Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenen Ermessen vom Kunden Nachweise über die bei Eröffnung des Handelskontos angegebenen Daten zu verlangen. Um die angegebenen Daten zu verifizieren, können wir vom Kunden beglaubigte Kopien der folgenden Dokumente verlangen: Reisepass, Führerschein, Personalausweis, Bankkontoauszüge sowie Rechnungen von Versorgungsunternehmen zum Nachweis der Wohnanschrift. In Einzelfällen bitten wir um ein Foto des Kunden, auf dem ein Ausweisdokument in der Nähe des Gesichtes gehalten wird. Weitere Informationen über die Anforderungen zur Kundenidentifizierung finden Sie in den Anti-Geldwäsche-Richtlinien auf unserer Unternehmenswebsite.

11. Der Verifizierungsvorgang für die Angaben des Kunden ist nicht zwingend vorgeschrieben, wenn der Kunde keine entsprechende Anfrage von unserem Unternehmen erhalten hat. Der Kunde kann freiwillig eine Kopie des Reisepasses oder eines anderen Dokumentes zum Nachweis seiner Identität an die Kundendienstabteilung unseres Unternehmens senden, um die Überprüfung der genannten personenbezogenen Daten zu ermöglichen. Kunden müssen beachten, dass bei der Einzahlung/Auszahlung von Guthaben per Banküberweisung Unterlagen zur vollständigen Überprüfung von Name und Adresse im Zusammenhang mit der Ausführung und Abwicklung von Banktransaktionen vorliegen müssen.

12. Wenn sich die bei der Anmeldung des Kunden angegebenen Daten (vollständiger Name, Adresse oder Telefonnummer) geändert haben, ist der Kunde verpflichtet, die Kundendienstabteilung unseres Unternehmens unverzüglich über diese Änderungen zu informieren oder die Änderungen eigenmächtig im Kundenprofil vorzunehmen.

12.1. Um die im Kundenprofil vermerkte Telefonnummer zu ändern, müssen Kunden einen Nachweis über den Besitz der neuen Telefonnummer (Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter) und ein Foto einreichen, auf dem das Ausweisdokument neben dem Gesicht des Kunden zu sehen ist. Die Kundendaten müssen in beiden Dokumenten übereinstimmen.

13. Für die Echtheit der Dokumente (und ihrer Kopien) ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass unser Unternehmen bei den ausstellenden Behörden Auskünfte über die Echtheit der Dokumente einholen darf.